Monika Harms

deutsche Juristin; Generalbundesanwältin Juni 2006 bis Sept. 2011; Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) 1987-2006, ab 1999 Vorsitzende des 5. Strafsenates

* 29. September 1946 Berlin

Herkunft

Monika Harms wurde am 29. Sept. 1946 im Westen Berlins geboren, wo ihr Vater die Exportabteilung des Fotoherstellers Agfa leitete. Ihr Großvater stammte aus dem Elsass, heiratete eine Amerikanerin und stieg als Diplomat zum Generalkonsul in China auf, wo auch H.s Vater geboren ist. Die Familie der Mutter kam aus dem Niederelbedreieck. Während der Blockade West-Berlins 1948-1949 durch die Sowjetunion im geteilten Nachkriegsdeutschland wurde H. mit ihren Angehörigen ausgeflogen. Ab 1950 wuchs sie in Frankfurt am Main auf.

Ausbildung

Ein prägendes Erlebnis für die Schülerin H. war die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen im Rahmen der Frankfurter Auschwitzprozesse ab 1963. Nach dem Abitur studierte sie Jura in Heidelberg (1966/1967) und danach in Hamburg, wo sie 1971 das Erste und 1974 das Zweite Juristische Staatsexamen ablegte.

Wirken

1969 trat H. der CDU bei, da sie mit der Entspannungspolitik von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) gegenüber dem Ostblock im Kalten Krieg nicht einverstanden war. Ihre juristische Karriere begann sie 1974 in Hamburg. Dort war sie zunächst Staatsanwältin für Wirtschaftsstrafsachen und wechselte 1980 auf die Richterbank, zuerst an einer Jugendstrafkammer ...